EU-Taxonomie, Offenlegungsverordnung, CSRD oder ESRS – die nationale und europäische Gesetzgebung beinhaltet eine Vielfalt neuer oder aktualisierter Nachhaltigkeits-Regularien. Doch nicht jede Richtlinie betrifft jedes Unternehmen oder ist ab sofort umzusetzen. Kurz: Es ist kompliziert. Nachdem wir zum Jahreswechsel bereits über die Neuerungen bei EU-Taxonomie und Offenlegungsverordnung berichtet haben, werfen wir hier einen näheren Blick auf das Zusammenspiel zweier wichtiger Verordnungen: CSRD und SFDR. Im Beitrag geben wir einen Überblick, was die beiden EU-Richtlinien bedeuten und inwieweit sie die Immobilienbranche beeinflussen.
Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene: CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, die Transparenz und Einheitlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen in der EU zu erhöhen.
Die CSRD löst die None-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Der Vorläufer verpflichtete große kapitalmarktorientierte Unternehmen, zu berichten, wie sich das Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt. Mit dem CSRD müssen Unternehmen jetzt auch darüber berichten, inwieweit externe Nachhaltigkeitsfaktoren (z. B. Klimawandel oder soziale Faktoren) ihre Aktivitäten beeinflussen, damit Anleger eine klare Vorstellung vom Nachhaltigkeitsgrad eines Vermögenswerts haben. Vor diesem Hintergrund fordert die CSRD einen detaillierteren Bericht, der größere Firmen – auch Immobilienunternehmen, dazu verpflichtet, Auskünfte zu sozialen und Governance-Angelegenheiten zu geben.
Die Ablösung der NFRD durch die CSRD erweitert nicht nur den Umfang der Nachhaltigkeits-Reportings, sondern vergrößert auch die Zahl der Unternehmen, welche der Berichterstattung unterliegen. Betroffen sind alle großen oder börsennotierten Unternehmen, auf die folgende Kriterien zutreffen:
Die Einführung der Richtlinie erfolgt nach einem Stufenmodell:
Die Folgen für die Immobilienbranche
Die Auswirkungen der CSRD auf die Immobilienbranche hängen von den spezifischen Anforderungen und der Umsetzung ab. Fest steht, dass das Gesetz von Immobilienunternehmen verlangen wird, die Aktivitäten auf allen drei Ebenen E, S und G offenzulegen. Grundsätzlich gibt es drei positive Folgen für die Branche:
- Die CSRD Berichtsstandards werden für alle EU-Gesetzgebungen wie die EU-Taxonomie und die SFDR relevant. Für berichtspflichtige Unternehmen bringt das die erhofften einheitlichen Reporting-Anforderungen und eine internationale Vergleichbarkeit.
- Im besten Fall fördert die CSRD die Nachhaltigkeit des Sektors und hilft Anlegern, fundiertere Entscheidungen zu treffen.
- Die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitskriterien könnte außerdem zu einer besseren Marktposition für Unternehmen mit starker ESG-Performance führen und die Kapitalkosten für nachhaltige Immobilieninvestitionen senken.
Nachhaltigkeit auf Produktebene: SFDR
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – oder Offenlegungsverordnung – ist eine Verordnung der EU und betrifft Finanzmarktteilnehmer und Immobilieninvestmentfonds. Das Ziel ist, die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu erhöhen und Transparenz zu schaffen. Seit März 2021 müssen deshalb betroffene Unternehmen Informationen über ihre Nachhaltigkeitspolitik, die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Investitionen offenlegen. Am 01.01.2023 trat zudem die sogenannte Level-2-Verordnung in Kraft, die detaillierte Kriterien für offenzulegenden Kennzahlen beinhaltet.
Die SFDR hat mehrere Konsequenzen für die Immobilienbranche, darunter:
Insgesamt dürfte sich die SFDR positiv auf die Immobilienbranche auswirken, indem sie wie die CSRD mehr Transparenz, Standardisierung und Fokus auf Nachhaltigkeit fördert – nur eben auf Produktebene. In der Konsequenz kann es jedoch erforderlich sein, dass Fondsverantwortliche erhebliche Änderungen an ihren Berichtspraktiken und Anlageprozessen vornehmen.
Wie hängen CSRD und SFDR zusammen?
Wie oben beschrieben, sind SFDR und CSRD beides Vorschriften der EU, die darauf abzielen, die Transparenz und Offenlegung von Nachhaltigkeitskriterien zu verbessern. Obwohl die Richtlinien jeweils die Unternehmens- bzw. Produktebene sowie unterschiedliche Arten von Unternehmen betreffen, sind sie in Hinblick auf Nachhaltigkeits-Reportings im Immobilienunternehmen eng miteinander verzahnt.
Immobilienunternehmen, die sowohl der SFDR als auch der CSRD unterliegen, müssen die SFDR-Anforderungen zu Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen in die CSRD-Berichterstattung aufnehmen. Das bedeutet, dass das Unternehmen Informationen darüber offenlegen muss, wie es Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen identifiziert, bewertet und steuert und wie diese Faktoren in seine Entscheidungsprozesse integriert werden. Der Nachhaltigkeitsbericht muss demnach über beide Regelwerke hinweg abgestimmt ist.
Das kommt auf die Branche zu
Die Fülle an regulatorischen Anforderungen ist eine Herausforderung für die Branche, die derzeit noch am Anfang der ESG-Transformation steht. Erfolgsentscheidend ist, sich aktiv mit den Themen zu beschäftigen und umgehend mit der Datensammlung zu beginnen. Wer sich mit den Beweggründe hinter der Regulatorik befasst, weiß, dass eine 100%-Lösung nicht das Ziel ist. Vielmehr geht es darum, Nachhaltigkeit in den Fokus zu rücken und Transparenz zu schaffen. Transparenz bedeutet auch, offen zu kommunizieren, wenn das ein oder andere Nachhaltigkeitsziel noch nicht erreicht oder gerade in Arbeit ist
Die ESG-Transformation bietet Immobilienunternehmen die Chance, sich durch frühzeitiges Handeln vom Wettbewerb abzuheben und mit einer guten ESG-Performance den Wert der Assets zu steigern. Zwei Bausteine bilden auf diesem Weg das Fundament: Eine langfristig ausgelegte ESG-Strategie, die Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie den Einfluss der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt berücksichtigt, stellt die Weichen für weiteren Maßnahmen. Der zweite Baustein ist ein intelligentes Datenmanagement, das die Erhebung, Analyse und Berichterstattung der Daten vereinfacht. Denn egal, ob ein Unternehmen gemäß SFDR, CSRD oder überhaupt nicht berichten muss: ESG ist gekommen, um zu bleiben und jedes Immobilienunternehmen muss sich mit ESG-Kriterien und Daten beschäftigen. Wir bei Alasco sind der Meinung, dass die Regulatorik schon kompliziert genug ist – da muss es das Datenmanagement nicht auch sein.