Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Konjunktur abzufedern.

Ein wichtiger Bestandteil ist die zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland: Der Regelsteuersatz von derzeit 19 % wird auf 16 % herabgesetzt, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Diese Senkung ist zeitlich befristet und gilt nur für den Zeitraum vom 1. Juli – 31. Dezember 2020. Hinzu kommt, dass die neuen Steuersätze nur für Lieferungen und Leistungen gelten, die in den Monaten Juli bis einschließlich Dezember bewirkt werden. Bedeutet: entscheidend ist nur der Leistungszeitpunkt. Werden Lieferungen oder Leistungen vor dem 1. Juli 2020 ausgeführt, sind die Steuersätze von 19 % bzw. 7 % anzuwenden, auch wenn die Rechnungsstellung erst nach dem 1. Juli 2020 erfolgt.

In Alasco wird pünktlich zu Inkrafttreten der Regelung am 01. Juli die neue Regel automatisch angewandt. So profitieren die Nutzer auch hier vom Einsatz moderner Cloud-Software im Finanzmanagement.

Es droht Chaos im Kostenmanagement und in den Finanzprozessen, denn viele Softwarelösungen sind nicht auf die Umstellung eingestellt und haben lange Updatezyklen, gerade wenn es sich um Onpremise-Anwendungen oder selbst entwickelte Software handelt . Denjenigen, die noch auf Excel setzen stehen einige herausfordernde Umbaumaßnahmen an den komplexen Tabellenkalkulationen bevor.

Sebastian Schuon, Gründer von Alasco

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